Das Recht in der Schweiz unterscheidet zwischen mehreren Zweigen, die mit unterschiedlichen Rechtsfolgen einhergehen. Zum Bereich des öffentlichen Rechts zählt neben dem Verfassungsrecht das Verwaltungsrecht. Dieses bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die regeln, womit sich Verwaltungsbehörden beschäftigen und wie sie organisiert sind. Folglich beschäftigt sich das Verwaltungsrecht in der Schweiz mit der Verwaltungstätigkeit innerhalb des Landes.
Welche Aufgaben übernimmt das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz?
Im Jahr 2000 fand in der Schweiz eine grundlegende Justizreform statt. Bis dato gab es mehr als 30 Rekurskommissionen des Bundes. Diese lösten sich im Zuge der Reform auf. Ihnen folgte 2007 das Bundesverwaltungsgericht in Sankt Gallen, das grösste Gericht der Schweiz.
Seine Aufgabe besteht darin, Beschwerden gegen von Bundesverwaltungsbehörden getätigte Verfügungen zu beurteilen. Folglich wenden sich Personen an das Schweizer Bundesverwaltungsgericht, wenn sie mit einer Entscheidung einer der Verwaltungsbehörden des Bundes hadern.
Das Verwaltungsrecht deckt eine breite Palette an Themen ab. Dementsprechend befasst sich das Gericht mit rechtlichen Fragen aus den folgenden Gebieten:
- Gesundheit
- Sozialversicherung
- Umwelt
- Asyl und
- internationale Amtshilfe
Ein weiterer Bestandteil des Schweizer Verwaltungsrechts ist das Wettbewerbsrecht. Bereits kleine Vorteile helfen einem Unternehmen dabei, sich von der Konkurrenz abzuheben. Dazu gehören effiziente Arbeitsprozesse oder eine gute Unternehmenswebsite. Die Regelungen im Wettbewerbsrecht stellen sicher, dass Firmen beim „Kampf um die Kunden“ fair agieren.
Ebenso fällt der Bereich Bildung ins Verwaltungsrecht. Vor dem Bundesverwaltungsgericht können Personen gegen die Entscheidung einer Bildungsbehörde klagen. Fällt ein Studierender durch die Abschlussprüfung seiner Universität, kommt als letzter Ausweg eine Prüfungsanfechtung infrage.
Suchen sich Betroffene rechtlichen Beistand für die Prüfungsanfechtung, verfolgen sie eines von zwei Zielen. Sie versuchen, eine Höherbewertung der Prüfungsnote oder eine Prüfungswiederholung zu ermöglichen.
Zudem fallen unter das Verwaltungsrecht Infrastrukturvorhaben im Strassen-, Schienen- und Flugverkehr. Um die unterschiedlichen Themengebiete des Verwaltungsrechts kümmern sich im Bundesverwaltungsgericht sechs Abteilungen. Jährlich beschäftigen sie sich mit rund 6.500 Verfahren.
Die Grundsätze des Schweizer Verwaltungsrechts im Überblick
Beim Verwaltungsrecht in der Schweiz unterscheiden sich das allgemeine sowie das besondere Recht. Ersteres kümmert sich um die Grundsätze und Institutionen der öffentlichen Verwaltung. Dagegen befasst sich das besondere Verwaltungsrecht mit Gesetzen und Verordnungen von:
- Bund
- Kantonen
- Gemeinden
Da es sich auf bestimmte Verwaltungsgebiete bezieht, heisst es auch Verwaltungsgesetzgebung.
Beide Formen – das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht – nehmen aufeinander Einfluss. Es gelten fünf wichtige Grundsätze:
- Das staatliche Handeln braucht eine gesetzliche Grundlage.
- Entscheidungen des Staates müssen die öffentlichen Interessen wahren.
- Beim staatlichen Handeln kommt es auf die Verhältnismässigkeit an.
- Der Staat achtet bei Verfügungen auf die Rechtsgleichheit.
- Staatliche Entscheidungen dürfen nicht gegen Treu und Glauben verstossen.
Bei der Frage, ob ein Gesetz dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht unterliegt, entscheidet im Einzelfall das Bundesgericht. In den öffentlich-rechtlichen Bereich fallen Regelungen, die Einzelpersonen und gleichzeitig die Gesellschaft betreffen.
Dazu gehört der Gesundheitsschutz. Zu den verwaltungsrechtlichen Normen zählen das Sonntags- und Nachtarbeitsverbot. Beide Massnahmen dienen dem öffentlichen Interesse, da unzumutbare Arbeitszeiten bei betroffenen Einzelpersonen gesundheitliche Probleme begünstigen. Diese wiederum können für die Allgemeinheit höhere Gesundheitskosten durch Krankenkassenbeiträge nach sich ziehen.
1. Grundsatz der Gesetzmässigkeit
Das Prinzip der Gesetzmässigkeit nennt sich Legalitätsprinzip. Es besagt, dass sich das staatliche Handeln zwingend auf ein bestehendes Gesetz – im formellen oder materiellen Sinne – stützt.
Das formelle Gesetz wurde vom Parlament verabschiedet. Dagegen meint ein materielles Dekret eine von der Exekutive erlassene Verordnung.
Existiert für bestimmte Verwaltungstätigkeiten keine gesetzliche Grundlage, sind diese unzulässig.
2. Grundsatz des öffentlichen Interesses
Die Aufgabe des Staates besteht darin, das Wohlergehen der Allgemeinheit zu sichern und zu fördern. Beim Erlass von Gesetzen und Verordnungen kommt es jedoch vor, dass private und öffentliche Interessen miteinander kollidieren. In diesem Fall bedarf es einer Interessenabwägung.
Privatrecht und öffentliches Recht prallen aufeinander, wenn ein öffentliches Interesse eine Einschränkung von Freiheitsrechten mit sich bringt. Das geschieht unter anderem, wenn Verwaltungsbehörden oder Unternehmen ihren Mitarbeitern die Ausführung einer Nebenbeschäftigung untersagen.
3. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Um die Ziele des öffentlichen Interesses zu erreichen, nutzt der Staat ausschliesslich verhältnismässige und notwendige Verwaltungsmassnahmen. Als ungeeignet gelten Massnahmen, die beim Erreichen des angestrebten Zwecks keine Wirkung entfalten, erschwerend oder hindernd wirken.
Bei der Erforderlichkeit staatlicher Verfügungen greift ein einfacher Grundsatz. Verwaltungsmassnahmen unterbleiben, wenn das gleiche Ziel mit einer milderen Regelung erreichbar ist.
Der dritte Punkt in diesem Grundsatz bezieht sich auf die Verhältnismässigkeit von Zweck und Wirkung der Verwaltungsmassnahme. Eine Rechtfertigung erhält eine Verordnung, wenn ein vernünftiges Verhältnis zwischen dem Ziel und dem Eingriff ins Leben Betroffener vorliegt.
4. Grundsatz der Rechtsgleichheit
Die häufigsten von Betroffenen genannten Diskriminierungsgründe in der Schweiz waren 2022 Nationalität, Sprache und Geschlecht. Gegen diese Art der Ungleichbehandlung geht das Verwaltungsrecht vor. Beim Erlass von Verwaltungsmassnahmen geniessen alle Bürger des Landes den Anspruch auf Gleichbehandlung.
Das Diskriminierungsverbot in der Schweiz untersagt eine Benachteiligung von Menschen wegen:
- Herkunft
- Geschlecht
- Alter
- Sprache
- genetischer Merkmale
- sexueller Orientierung
- sozialer Stellung
- Lebensform
- körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung
- weltanschaulicher, religiöser oder politischer Überzeugung
Zudem umfasst das Prinzip der Rechtsgleichheit im Schweizer Verwaltungsgesetz ein Willkürverbot.
5. Grundsatz von Treu und Glauben
Im Verwaltungsrecht gilt der Vertrauensschutz. Laut diesem geniessen Privatpersonen Anspruch auf ein berechtigtes Vertrauen in behördliche Zusicherungen. Folglich dürfen sich Verwaltungsbehörden Bürgern gegenüber nicht widersprüchlich äussern oder verhalten. Ebenso existiert das Verbot des Rechtsmissbrauchs.
Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.