Rentenreform in der Schweiz – Volk hat letztes Wort

Mit einem äußerst knappen Abstimmungserfolg im Nationalrat wurde am Donnerstag die Rentenreform der Schweiz angenommen. Der Erfolg der Reform, die CVP und SP auf den Weg brachten, war bis zum Schluss nicht sicher, da die Anzahl der Stimmen, trotz Zustimmung von Grünen und BDP, nicht für eine Mehrheit ausreichten.

Erst das Ja der Grünliberalen, die bis zuletzt mit der Reform haderten aber das Paket insgesamt nicht scheitern lassen wollten, machte den Abstimmungserfolg möglich.Der zuvor zur Abstimmung aufgerufene Ständerat stimmte dem Paket, erwartungsgemäß, zu.

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Stolperstein der Grünliberalen im Nationalrat war bis zuletzt der Zuschlag der AHV-Renten von 70 Franken, der aus dem Rentensystem der AHV eine Zweiklassengesellschaft mache. Nach dem Auslaufen des Zuschlags im Jahr 2030 verschlechtere sich die Finanzierung in der AHV rasch, stellte der Grünliberale Thomas Weibel in der Parlamentsdebatte fest.

Rentenreform mit umfangreichen Änderungen

Der von den Grünliberalen kritisierte Zuschlag soll einige der sozialen Härten, die durch die Rentenreform entstehen, abmildern helfen. Ausgeglichen werden sollen vor allem die Rentenausfälle, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehen.

Auch in der Wirtschaft führt das nun verabschiedete Rentenpaket zu starken Bedenken. Heftig kritisiert wird hier vor allem die Anhebung der Mehrwertsteuer um insgesamt 0,6%, die man als bremsend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz empfindet.

Für den Arbeitgeberverband reichen indes die Reformschritte beiweitem nicht aus. Dort wird eine wesentliche Anhebung des Renteneintrittalters über die Schwelle von 67 Jahren hinaus gefordert, um die Finanzierbarkeit der AHV auch nach 2030 zu gewährleisten. Der Gewerbeverband bezeichnete das nun vorliegende Paket als „Scheinreform“, weil es die junge Generation einseitig belaste.

Zuspruch kommt dagegen aus den Rentenkassen und den Gewerkschaften. Es wird angemerkt, dass die Reform eine Chance sei. Ebenfalls sieht man als positiv an, dass die Reformblockade durchbrochen wurde und auch eine AHV-Erhöhung kein Tabu mehr sei.

Reform mit Verfassungsänderung – Volk hat letztes Wort

Durch die Verknüpfung der Rentenreform mit einer Anhebung der Mehrwertsteuer bekommt das Paket auch eine verfassungsändernde Relevanz und wird dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
Der Urnengang über die Reform findet am 24. September statt.

Durch die verfassungsändernde Wirkung ist eine vorherige Unterschriftenaktion für eine Volksabtimmung in diesem Fall nicht notwendig. Laut Meinungsumfragen scheint sich eine Zustimmung zur Reform abzuzeichnen.

Sollte die Reform eine Zustimmung im Volk finden, treten die ersten Schritte Anfang 2018 in Kraft. Dies bezieht sich auf die Änderungen im Zusammenhang mit der AHV und einer ersten Mehrwertsteueranhebung um 0,3%. Diese soll der Bürger aber nicht wahrnehmen, da gleichzeitig die IV-Finanzierung ausläuft. 2019 treten dann die Änderungen bei der beruflichen Vorsorge in Kraft. 2021 würde dann die zweite Stufe der Mehrwertsteuererhöhung um nochmals 0,3% folgen.